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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Es fällt kein direktes Schulgeld an. Sie zahlen lediglich die Aufnahmegebühr in Höhe von 40,00 Euro sowie Kopier- und Materialgeld (monatlich 30,00 Euro, mit Ausnahme des Monats August).

Förderung

Studierende und deren Erziehungsberechtigte erhalten monatlich – mit Ausnahme des Monats August – einen staatlichen Schulgeldersatz, wenn die Ausbildung nicht anderweitig öffentlich gefördert wird.

Für die Ausbildung an der Fachakademie kann ein Schüler- oder Meister-BAföG beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie unter:

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte auch an Ihr für Sie zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.